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Schriftliche Erstberatung

Eine rechtliche Grundlage für Ihre betriebliche Entscheidung.

Ein Vertrag soll freigegeben werden, ein Geschäftspartner erhebt eine Forderung oder ein betrieblicher Vorgang braucht eine rechtliche Einordnung? Unsere schriftliche Erstberatung unterstützt Sie dabei, die konkrete Unternehmensfrage anhand der notwendigen Informationen und Unterlagen zu klären.

Vertragslage verstehen. Risiken einordnen. Das weitere Vorgehen vorbereiten.

226,10 €

Gesamtpreis inklusive 19 % Umsatzsteuer

190,00 € netto + 36,10 € Umsatzsteuer

Schriftliche Erstberatung anfragen

Anfrage per E-Mail. Die Beauftragung und die benötigten Unterlagen stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.

So bereiten Sie die Unternehmensfrage vor

  1. Entscheidung, Beteiligte und Frist benennen.

    Beschreiben Sie, welche Entscheidung ansteht, welche Rolle Ihr Unternehmen hat und was Sie erreichen möchten. Hilfreich sind der bisherige Verlauf, die beteiligten Vertragsparteien und bereits bekannte Termine. Eine erste Beschreibung genügt, um die weitere Vorbereitung abzustimmen.

  2. Vertragsstand und Verlauf zusammenführen.

    Welche Vertragsfassung gilt, welche Nachträge gibt es und was wurde daneben vereinbart? Je nach Anliegen können Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Leistungsnachweise oder ausgewählte Korrespondenz wichtig sein. Wir klären mit Ihnen, welche dieser Unterlagen für die Prüfung benötigt werden.

  3. Die rechtliche Einordnung schriftlich nutzen.

    Sie erhalten eine ausführliche schriftliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage mit einem konkreten Handlungsplan. Damit können Sie die nächsten Schritte im Unternehmen abstimmen und später auf die Begründung zurückgreifen. Welches Vorgehen sinnvoll ist, richtet sich nach der geprüften Frage und den tatsächlichen Umständen.

Über eine weitere Vertretung gesondert entscheiden.

Mit der schriftlichen Einschätzung haben Sie eine Grundlage für Ihre weitere Entscheidung. Wenn Sie uns später mit der weiteren Bearbeitung dieser Sache beauftragen, rechnen wir die bereits gezahlte Erstberatungsgebühr an.

Sie können später zur Vollmandatierung wechseln, ohne die Erstberatung doppelt zu bezahlen. Den weiteren Auftrag und dessen Vergütung besprechen wir mit Ihnen gesondert.

Fragen zur Vorbereitung im Unternehmen

Welche Vertragsfassung soll ich benennen?

Unterscheiden Sie unterschriebene Verträge, spätere Ergänzungen und bloße Entwürfe. Wenn mehrere Fassungen im Umlauf sind, schildern Sie, welche davon nach Ihrer Kenntnis vereinbart wurde. Unklarheiten gehören in die Beschreibung; die rechtliche Bewertung erfolgt erst nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen.

Wer sollte die Anfrage intern abstimmen?

Benennen Sie eine Ansprechperson, die den Sachverhalt kennt und die benötigten Informationen zusammenführen kann. Erläutern Sie, welche Entscheidung im Unternehmen vorbereitet werden soll. Die Beauftragung und die benötigten Unterlagen stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.

Was ist bei einer laufenden Frist wichtig?

Nennen Sie eine Ihnen bekannte Frist bereits in der ersten Nachricht und beschreiben Sie, worauf sie sich bezieht. Legen Sie dabei offen, wenn Datum oder Bedeutung noch unsicher sind. So lässt sich die weitere Klärung an der konkreten Situation ausrichten; eine bestimmte Bearbeitungsdauer wird damit nicht zugesagt.

Schildern Sie die anstehende Unternehmensentscheidung.

Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail mit Ihrer Frage, dem bisherigen Stand und bekannten Fristen. Eine vollständige interne Korrespondenzsammlung ist für die erste Beschreibung nicht erforderlich. Welche Informationen und Unterlagen tatsächlich benötigt werden, stimmen wir mit Ihnen ab.

Schriftliche Erstberatung anfragen

Berlin: 030 95601133

Datenschutzbeauftragter wechselt?

Für Unternehmen, die die Übergabe und den Umfang einer künftigen Betreuung vorbereiten möchten: Ratgeber mit ausfüllbarem Übergabeplan zum Wechsel des Datenschutzbeauftragten. Den Plan können Sie ohne Kontaktdaten herunterladen. Eine kostenfreie erste Anfrage zur Klärung der möglichen Unterstützung ist vom hier beschriebenen kostenpflichtigen Beratungsauftrag zu unterscheiden.